Barrierefreie Mobilität: Ein Schlüssel zur Inklusion
Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Supermarkt – meist ist ein Verkehrsmittel, wie etwa ein Bus oder ein E-Auto, unerlässlich. Was für viele von uns selbstverständlich klingt, stellt Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oft vor große Herausforderungen. In Österreich leben aktuell (Stand 2024) 760.000 Menschen mit einer „registrierten Behinderung“, in Deutschland sind es 7,9 Millionen (Stand 2024). Insbesondere der barrierefreie Zugang zum Individualverkehr ist für Menschen mit Beeinträchtigungen für ein inklusives Leben entscheidend, da er die soziale Teilhabe maßgeblich erleichtert beziehungsweise erst möglich macht. Barrierefreiheit im Verkehr ist daher ein wesentlicher Faktor, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auch im Bereich E-Mobilität spielt Barrierefreiheit eine zentrale Rolle: Die barrierefreie Gestaltung von E-Ladestationen etwa fördert Inklusion und Teilhabe. Worauf bei der Gestaltung der Ladestation geachtet werden sollte, beleuchten wir im nächsten Abschnitt.
Was versteht man unter „barrierefreier Ladeinfrastruktur“?
Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur ermöglicht es allen Nutzer:innen, einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen, E-Fahrzeuge einfach und ohne Hindernisse aufzuladen. Barrierefreiheit bedeutet hierbei, dass der Zugang und die Bedienung der Ladestationen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen möglichst uneingeschränkt nutzbar und sicher sind. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) fordert hierbei etwa eine gezielte Kabelführung, um die Nutzung der Ladestation zu vereinfachen. Die DIN 18040-3 bildet die Grundlage für die Planung, Ausführung und Ausstattung dieser Anlagen. Die nun vorliegende und veröffentlichte technische Regel DIN SPEC 91504 legt auf dieser Grundlage spezifischere Anforderungen fest:
„Durch ein geeignetes Kabelmanagementsystem muss verhindert werden, dass die Nutzung des angeschlagenen Ladekabels die Bewegung von der Ladeeinrichtung zum Fahrzeug und zurück behindert. Zudem sollte das Kabelmanagement auch die benötigte Kraft zum Führen des angeschlagenen Ladekabels verringern. Das Kabelmanagementsystem verhindert auch, dass das angeschlagene Ladekabel zum Beispiel in einer Schlaufe auf dem Boden liegt und den Bewegungsbereich an der Ladeeinrichtung einschränkt.“
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
8 Anforderungen an eine barrierefreie E-Ladestation:
- Höhe der verschiedenen Bedienelemente: Bei der Gestaltung von Ladeinfrastrukturen ist es wichtig, dass alle zu bedienenden Elemente (Tasten, Kartenschlitze, Bedienelemente auf Displayflächen sowie Ladestecker und Steckdosen) in einer für alle gut zu erreichenden Höhe (0,85m bis 1,05m) angebracht sind.
- Steuerung und Displays: Tasten und Bedienelemente an der Ladeeinrichtung müssen taktil unterscheidbar sein und visuell klar vom Unter- und Hintergrund abgehoben werden. Außerdem sollten alle Funktionen der Ladeeinrichtung, mit Ausnahme der Ladekabel, über eine mobile Anwendung auf Smartphones steuerbar sein.
- Kabelmanagementsystem für E-Ladekabel: Um sicherzustellen, dass das Ladekabel nicht zur Barriere wird, verfügt die E-Ladestation über ein optimiertes Kabelmanagement, wie etwa unseren Cable-Sherpa. Dieses verhindert, dass das E-Ladekabel auf dem Boden liegt und erleichtert somit die Handhabung. Zusätzlich reduziert das Kabelmanagement die erforderliche Kraft, die zum Führen des Kabels notwendig ist, und fördert so eine benutzerfreundliche Bedienung.
- Erreichbarkeit der Ladeeinrichtung: Für den Zugang zur Ladestation ist ein ungehinderter Zugang unerlässlich. Insbesondere für motorisch eingeschränkte Personen ist eine stufenlose Erreichbarkeit der Ladeeinrichtung erforderlich. Vor jedem Bedienelement sollte eine freigehaltene Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vorhanden sein, damit diese auch mit dem Rollstuhl erreichbar sind.
- Platzierung der E-Ladestationen: Die Ladeeinrichtung muss außerhalb der Gehwege positioniert werden, sodass die nutzbare Gehwegbreite nicht beeinträchtigt wird und E-Ladekabel während der Nutzung nicht über diese Flächen verlaufen (siehe dazu auch Punkt 3. Kabelmanagementsysteme als Lösung).
- Beleuchtung: Die Signalisierung einer Ladeeinrichtung im öffentlichen Raum muss während der Betriebszeiten so gestaltet sein, dass sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar ist. Eine angemessene Beleuchtung sorgt dafür, dass alle Nutzer:innen die Ladeeinrichtung problemlos erkennen können. Dadurch werden Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit in den Abendstunden und bei schlechten Lichtverhältnissen gewährleistet.
- Hinderniskennzeichnung: Nicht vermeidbare Einbauten und Hindernisse in Bewegungs- und Gehflächen müssen visuell wahrnehmbar gestaltet sein. Das trägt dazu bei, dass sie von Nutzer:innen leicht erkannt werden können.
- Bodenleitsysteme: Der öffentliche Verkehrsraum sollte mit einem durchgängigen und vernetzten Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet sein. Das ist besonders an Standorten mit mehreren Ladepunkten in unmittelbarer Nähe wichtig.
Fazit: Mobilität für alle zugänglich machen
Die Gestaltung und Etablierung von E-Ladestationen, die für alle Nutzer:innen einfach zugänglich sind, ist ein wichtiger Schritt, um Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen. Durch klare Anforderungen an die Bedienungshöhe, Steuerung, Kabelmanagement und allgemeine Zugänglichkeit schaffen barrierefreie E-Ladestationen bessere Bedingungen für alle. Kabelmanagementsysteme wie unser Cable-Sherpa erleichtern das Hantieren mit Ladekabeln maßgeblich und tragen dazu bei, dass E-Mobilität für alle Menschen einfach nutzbar ist.